Vereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V über den Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen (PpuG-Nachweisvereinbarung)

Vereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V über den Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen (PpuG-Nachweisvereinbarung)

Die Nachweisvereinbarung konnte geeint werden und das Unterschriftenverfahren ist nunmehr abgeschlossen

DKG