Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. Dezember 2023 in Kraft.
§ 137h SGB V COPD G-BA Krankenhausbehandlung Lungendenervierung Qualitässicherung
Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse
Wird hinsichtlich einer neuen Untersuchungs- oder Behandlungsmethode, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts mit hoher Risikoklasse beruht, erstmalig eine Anfrage nach § 6 Absatz 2 Satz 3 des Krankenhausentgeltgesetzes gestellt, hat das anfragende Krankenhaus dem Gemeinsamen Bundesausschuss zugleich Informationen über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu dieser Methode sowie zu der Anwendung des Medizinprodukts zu übermitteln. […] Gesetz
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. Dezember 2023 in Kraft.
Die FAQ richten sich an Krankenhäuser und Hersteller von Medizinprodukten. Sie sollen eine Hilfestellung bei generellen und begrifflichen Fragen zum Verfahren sein
Für NUB-Verfahren nach Paragraf 137h SGB V benötigt der G-BA Infos von Kliniken und Medizintechnikunternehmen zu den eingesetzten Produkten
Beschluss vom 16. Juli 2020. Er tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
hier: Vorschläge zur Umsetzung der Änderungen des § 137h SGB V durch das TSVG in der Verfahrensordnung und: Formular zur Anforderung einer Beratung gemäß §...
Im Rahmen einer Beratung gemäß § 137h Abs. 6 SGB V hat der G-BA ein Stellungnahmeverfahren eingeleitet
Antwort auf die kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur Nutzenbewertung von Medizinprodukten hoher Risikoklassen (Drucksache 19/5927)
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einschlägigkeit des Verfahrens gemäß 2. Kapitel § 33 Absatz 1
DKG zur Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse