Bremen - Die Krankenkassen müssten seit Januar die Krankenhäuser mit Strafzahlungen von mindestens 300 Euro belegen, wenn diese Patienten nach einer Operation später entließen, als nach Auffassung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) nötig wäre – selbst wenn Patienten noch Hilfe benötigten. Das teilte jetzt Uwe Zimmer, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft in Bremen (HBKG), mit. Die Kassen müssten nicht nur die Rechnungen der Krankenhäuser kürzen, sondern ihnen pro Fall auch noch mindestens 300 Euro Strafzahlungen aufbrummen, so Zimmer. „Soziale Verantwortung wird so gesetzlich bestraft“, kritisierte Zimmer für die Krankenhäuser in Bremen und Bremerhaven.

Dem widersprachen die Krankenkassen AOK und HKK in Bremen auf Nachfrage entschieden. Sie sprechen von einem „gerechten Ausgleich“ (AOK) und „gleichem Recht für beide Seiten“ (HKK).

Es gehe nicht um „Strafzahlungen“, sagte AOK-Specher Jörn Hons. Bereits seit 2006 müssten die Krankenkassen eine Aufwandsentschädigung von 300 Euro an die Krankenhäuser zahlen, wenn bei einer strittigen Rechnung der MDK eingeschaltet werde und der entscheide, dass die Rechnung der Klinik korrekt sei. Befinde der MDK, eine Rechnung sei überhöht, habe die Klinik jedoch ihrerseits keine 300 Euro für den Aufwand (die Arbeit des MDK kostet Geld) zahlen müssen. Das, so Hons, sei nun seit Januar 2020 anders, nun müsse auch das Krankenhaus 300 Euro zahlen, wenn der MDK dessen Rechnung als zu hoch einstufe. „Das ist ein gerechter Ausgleich“, so Hons. Und er hat noch etwas beobachtet: Seit der Neuregelung sei die Bereitschaft der Kliniken, bei strittigen Rechnungen einen „Falldialog“ zu führen (bevor der MDK eingeschaltet wird), „massiv gestiegen“.

Die Krankenhausgesellschaft befürchtet indes ein „finanzielles Fiasko“ für die Krankenhäuser durch „Strafzahlungen“. Sie fordert den Bundestag auf, die neue Regelung zurückzunehmen.