Muster für Kooperationsverträge nach dem Pflegeberufegesetz

Aufgrund der Neuregelungen des Pflegeberufegesetzes gewinnen Kooperationen zwischen Pflegeschulen und Trägern der praktischen Ausbildung, zwischen Trägern der praktischen Ausbildung untereinander sowie zwischen Trägern der praktischen Ausbildung und externen Einsatzstellen an Bedeutung. 

Als Grundlage für diese Kooperationen empfiehlt es sich, entsprechende Kooperationsverträge abzuschließen, die einen angemessenen Ausgleich der Interessen beider Seiten sicherstellen. Um dem in der Praxis bestehenden Bedarf nach solchen Mustern zu genügen, erarbeitete eine Arbeitsgruppe der Deutschen Krankenhausgesellschaft, in die auch Praktiker aus Pflegeschulen und Trägern der praktischen Ausbildung eingebunden waren, Musterverträge für die wichtigsten Kooperationsformen in der Pflegeausbildung. 

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den Verträgen lediglich um Musterverträge handelt. Im Anwendungsfall ist zu entscheiden, welche Regelungen Bestandteil seines individuellen Kooperationsvertrages sein sollen und welche nicht. 

Die Muster der Kooperationsverträge finden Sie hier: 

  • Einzelvertrag zwischen Träger der praktischen Ausbildung und Pflegeschule ohne Aufgabenübertragung  
  • Einzelvertrag zwischen Träger der praktischen Ausbildung und Pflegeschule mit Aufgabenübertragung  
  • Kooperationsvertrag zwischen Träger der praktischen Ausbildung und Träger der Einsatzstelle 
  • Verbundvertrag mit der Möglichkeit der Übertragung von Aufgaben vom Träger der praktischen Ausbildung auf die Schule 
  • Kooperationsvertrag zwischen zwei Trägern der praktischen Ausbildung