Die Strukturprüfung von Kliniken ist holprig gestartet – und geht stockend weiter. Nun hat das Gesundheitsministerium mehrere Prüfkriterien des Medizinischen Dienstes (MD) ausgebremst.
Gegenstand der mit dem MDK-Reformgesetz eingeführten Strukturprüfung sind die OPS-Kodes. Die darin beschriebenen Merkmale lassen allerdings Interpretationsspielraum – den der MD zulasten der Kliniken auslegen kann. Nun hat das Gesundheitsministerium (BMG) das für die OPS-Kodes zuständige Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angewiesen, Klarstellungen im OPS-Katalog vorzunehmen. Diese sollen mit der Veröffentlichung des OPS-Kataloges für 2022 rückwirkend ab Januar 2021 gelten. In der Zwischenzeit soll der Medizinische Dienst die OPS-Kodes zwar weiterhin prüfen, es sollen jedoch keine negativen Bescheide, die durch die umstrittenen Strukturmerkmale begründet sind, ausgegeben werden, bis die Klarstellungen des BfArM vorliegen. Betroffen sind vor allem jene Kodes, über die schon vor dem MDK-Reformgesetz immer wieder gestritten wurde:
- 8-98d Intensivmedizinische Komplexbehandlung im Kindesalter
- 8-98f Aufwendigen Intensivmedizinischen Komplexbehandlung
- 9-64a Psychiatrische-psychotherapeutische Behandlung im Besonderen Eltern-Kind-Setting
- 8-550 Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung
- 8-718.8 Beatmungsentwöhnung bei maschineller Beatmung (Ethikfallgespräch)
- Behandlungsleitung
- Anzahl der Mitarbeiter in den Therapiebereichen
BMG muss erneut klein beigeben
Die Strukturprüfungen sollen die Zahl der vielen Einzelabrechnungsprüfungen in Krankenhäusern minimieren. Die Einführung der Strukturprüfungen hat sich durch Corona jedoch um ein Jahr auf 2022 verzögert. Die im Mai veröffentlichte Richtlinie und der Begutachtungsleitfaden des MD hatten jedoch massiven Protest der Kliniken ausgelöst. Nachdem das BMG erst die Einreichefristen für Kliniken verlängert hatte, gibt es dem Druck der Kliniken nun auch bei inhaltlichen Fragen nach.
BfArM und Fachgesellschaften müssen nacharbeiten
Strukturprüfungen gibt es für Häuser, die aufwändige Behandlungen abrechnen wollen; derzeit umfasst die Richtlinie 53 Behandlungstypen. Allein bei den 36 Unikliniken gehen die OPS-Strukturkodes mit einem Erlösvolumen von jährlich fast 350 Millionen Euro einher. Das BfArM, das die Komplexkodes in enger Abstimmung mit den Fachgesellschaften verfasst, sah sich teilweise von eben jenen Fachgesellschaften scharf kritisiert. Nun müssen die beiden Seiten im Sinne der Operabilität ihres Werkes nacharbeiten.