Bis zu 4,3 Mrd. € für die Förderung der Digitalisierung mittels Krankenhauszukunftsgesetz

Bisher wurden Investitionen in die digitale Transformation der Krankenhaus-IT weitestgehend versäumt. Eine „moderne, digitale und gute investive Ausstattung der Krankenhäuser“ sei nötig, um eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung auch während Pandemien wie Corona aufrechterhalten zu können, so Jens Spahn und die Zielsetzung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG).

Kennzahl des Monats Oktober 2020

Mit dem voraussichtlich im Oktober in Kraft tretenden KHZG wird das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt. Das Gesetz ermöglicht Krankenhäusern Investitionen in

  • moderne Notfallkapazitäten,
  • eine bessere digitale Infrastruktur,
  • den Ausbau der IT-Sicherheit sowie
  • verstärkte digitale Vernetzung der Akteure des Gesundheitswesens.

Hierzu stehen ab dem 01. Januar 2021 über den Krankenhauszukunftsfonds beim Bundesamt für Soziale Sicherung Bundesmittel in Höhe von 3 Mrd. € zur Verfügung. Die jeweiligen Investitionskosten müssen zu 30 Prozent durch die Länder und / oder die Krankenhausträger selbst getragen werden. Somit stehen für das KHZG bis zu 4,3 Mrd. € an Fördermitteln zur Verfügung.

Grafik zum Krankenhauszukunftsgesetz

Die Länder können Förderanträge ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Krankenhäuser wiederum können für einzelne Projekte seit dem 2. September 2020 Mittel bei den Ländern anmelden.

Wichtig dabei ist, dass mindestens 15 % der gewährten Fördermittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit verwendet werden müssen.

Für eine erfolgreiche Förderung ist die Abklärung der Förderfähigkeit der krankenhausindividuellen Digitalisierungsvorhaben im Rahmen des KHZG ebenso von Bedeutung wie deren Priorisierung und eine Erfolgsmessung. Letztere wird auf Basis einer strukturierten Selbsteinschätzung jeweils zum 30. Juni 2021 sowie zum 30. Juni 2023 stattfinden.

Insgesamt sollten die förderfähigen Digitalisierungsvorhaben und -initiativen optimal aufeinander abgestimmt sein, in einer IT-Strategie formuliert und bis 31. Dezember 2024 umgesetzt werden. Ansonsten drohen Abschläge in Höhe von bis zu 2 % des Rechnungsbetrages je Fall.

Selbstverständlich steht Ihnen Sanovis mit seiner langjährigen Beratungserfahrung bei den Förderanträgen unterstützend zur Seite und begleitet Sie bei Ihrem Prozess hin zu Gesundheit 4.0. Jetzt Kontakt aufnehmen!

Wachsende Anforderungen an die IT-Organisation

Nun treibt das Krankenhauszukunftsgesetz die digitale Transformation weiter voran. Dabei wird in der Umsetzung der digitalen Vorhaben die IT-Organisation immer mehr als „Enabler“ gefordert, der mit einer klaren Kundenzentrierung die Anwenderbedürfnisse permanent und konsequent in den Mittelpunkt stellt. Eine Weiterentwicklung der IT-Organisation ist unabdingbar.

Jörg Redmann – Partner, Leiter Geschäftsfeld IT-Management

Impulse für Ihre Arbeit

Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Die Zukunft der deutschen Krankenhausversorgung muss für die Ära nach/mit Corona insgesamt neu gedacht werden. Welche Konsequenzen auch immer gezogen werden, eines ist sicher: Es sind dringend Fortschritte bei der Digitalisierung von Krankenhausprozessen und bei der IT-Sicherheit vonnöten.

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