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Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Ex-Geschäftsführer des Soester Klinikums ein

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Klinikum Stadt Soest Vorwürfe gegen Ex-Geschäftsführer
Es gab (und gibt auch noch) Befürchtungen, dass die Lichter im Klinikum Stadt Soest wegen finanzieller Probleme ausgehen könnten. In dem Zusammenhang wurde Ex-Geschäftsführer der Untreue beschuldigt. Entsprechende Ermittlungen wurden jetzt eingestellt. © Dahm

Erst trennte sich das Klinikum Stadt Soest Ende 2019 von seinem Geschäftsführer, dann zeigte es ihn an – das war im Juni vergangenen Jahres. Seitdem ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen des Verdachts der Untreue und der Bestechlichkeit. Jetzt wurden die Ermittlungen eingestellt.

Soest – Grundlage für die Vorwürfe gegen L. waren Erkenntnisse seines Nachfolgers Sven Freytag, die später von Gutachtern der Beratungsgesellschaft KPMG Law bestätigt wurden: Danach sei der ehemalige Geschäftsführer verantwortlich gewesen für völlig überhöhte Vergütungen für niedergelassene Ärzte innerhalb und außerhalb des Klinikums, durch die dem städtischen Tochterunternehmen ein Schaden in Höhe von rund 5 Millionen Euro entstanden sei.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft konnten diesen Verdacht allerdings nicht bestätigen. Deren Sprecher Thomas Poggel erklärte, dass das Verfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer mit Zustimmung des Soester Amtsgerichts eingestellt worden sei - nach Paragraph 153, Absatz 1 der Strafprozessordnung.

Das sagt die Strafprozessordnung

Im Paragraph 153, Absatz 1, der Strafprozessordnung heißt es, dass die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung eines Vergehens absehen kann, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.

Im Kern sei die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss gekommen, dass die von L. abgesegneten Vergütungen mit den Ärzten im Wesentlichen angemessen gewesen seien. Für diese Einschätzung sprächen unter anderem „zusätzliche administrative Aufgaben“, die die Ärzte hätten erfüllen müssen, und verlängerte Arbeitszeiten, unter anderem durch Rufbereitschaften. Im Ergebnis, so Poggel, sei nicht erkennbar, dass die Vergütungen in einem Maße überzogen gewesen wären, die ein vorsätzliches kriminelles Handeln begründen würden. Auch der Vorwurf der Bestechlichkeit habe sich nicht bestätigt.

Die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen bedeutet allerdings noch nicht, dass sichder ehemalige Geschäftsführer und sein ehemaliger Arbeitgeber nicht doch noch einmal vor einem Richter wiedersehen könnten: „Die Frage eventueller zivilrechtlicher Ansprüche ist durch die strafrechtliche Entscheidung nicht berührt“, erklärte nämlich ein Sprecher der Stadt. Vielmehr laufe die „zivilrechtliche Angelegenheit“ weiter.

Für L. erklärte dessen Anwalt Dr. Christoph Schmischke, dass er sich derzeit nicht öffentlich zu der Entwicklung äußern möchte.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien am 12. Mai 2021. Wir verzichten auf eine identifizierende Berichterstattung.

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