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Investitionen Klinikum muss allein klarkommen

Im Altmark-Klinikum Salzwedel wird eine kardiologische Abteilung gebaut. Eine Förderung vom Land Sachsen-Anhalt gibt es dafür nicht.

Von Antje Mewes 27.06.2019, 02:00

Salzwedel l Die Krankenkassen befürworten es, das Sozialministerium des Landes ebenso, der Aufsichtsrat der landeseigenen Salus Altmark Holding gGmbH hat den Beschluss gefasst: Am Standort Salzwedel des Altmark-Klinikums soll die kardiologische Versorgung Patienten verbessert werden. Unter anderem mit einem Herzkatheterlabor.

Bisher gibt es diese speziellen Diagnose- und Operationsmöglichkeiten in der Altmark nur am Johanniter-Krankenhaus in Stendal. Ab Dezember sollen sie auch in Salzwedel angeboten werden. Nach Volksstimme-Informationen investiert das Altmark-Klinikum rund fünf Millionen Euro in den Umbau und die Anschaffung der medizinischen Geräte. Eine Förderung gibt es dafür nicht.

Im September vergangenen Jahres ist das Projekt beschlossen und ein Antrag auf Fördergeld gestellt worden. Zuvor war es mit Mitarbeitern der Planungsabteilung des zuständigen Sozialministeriums und Vertretern der großen Kassen inhaltlich besprochen worden. Sie hatten die Geschäftsführung vor Ort regelrecht bedrängt und gefordert, das Vorhaben auf den Weg zu bringen, weiß Betriebsratsvoritzende Alke Seibt. Trotzdem muss das Klinikum „konzeptionell in Vorleistung gehen“, wie zu erfahren war. Das bedeutet im Klartext, dass Kredite aufgenommen und refinanziert werden müssen.

Dabei schreibt das Krankenhausfinanzierungsgesetz vor, dass größere Renovierungsarbeiten, Um- oder Neubauten und die Anschaffung von Technik von der öffentlichen Hand zu bezahlen sind (siehe Info). „Das Land ist gesetzlich dazu verpflichtet, tut es aber nicht“, fasst die Betriebsratsvorsitzende zusammen. Die ausgereichte Investpauschale reiche nicht annähernd, um Instandhaltung und Modernisierung zu stemmen.

Mitarbeiter des Altmark-Klinikums haben deshalb bei der Gesundheitsministerkonferenz in Anwesenheit von Bundesminister Jens Spahn für eine 100-prozentige Finanzierung der Investitionskosten für die Krankenhäuser demonstriert. Erst Recht vor dem Hintergrund des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes, das ab 2020 eine komplette Erstattung der Kosten für die Pflege am Krankenbett außerhalb der sogenannten DRG (Diagnosis Related Groups)-Vergütung vorsieht.

Das sei ein richtiger und wichtiger Schritt zur Verbesserung der Qualität der Pflege, schätzt Seibt ein. Andererseits verringere er die Möglichkeiten für die Häuser, über den Einsatz von Hilfskräften und Zeitmanagement zu sparen, um das Geld für Investitionen zu nutzen. Was die neue Kardiologie anbelangt sagt sie: „Wer bestellt, muss auch bezahlen.“

Das Vorhaben passe nicht in das laufende Investitionsprogramm, erklärt Ute Albersmann, Pressesprecherin des Landes-Sozialministeriums auf Anfrage der Volksstimme. Darin sind nur Maßnahmen enthalten, zu dem Finanzhilfen aus dem Krankenhaus-Strukturfonds gewährt werden. Grundsätzlich sei die Krankenhausfinanzierung so angelegt, dass die Investitionen durch das Land getragen werden, jeweils in den Grenzen der „haushalterischen Möglichkeiten“.

Das Gesetz lasse den Einrichtungen darüber hinaus viele Freiräume zur Umsetzung eigener unternehmerischer Entscheidungen. „Diese sollten, wie das im vorliegenden Fall auch geschehen ist, mit dem Land abgestimmt sein – sind aber nicht zwangsläufig mit einer Finanzierungszusage verbunden“, so Albersmann.

Dass es im Bereich der Krankenhäuser einen Investitionsstau gibt, sei unbestritten. Das Land sei bemüht, die Mittel aufzustocken. Für die Haushaltsjahre 2020/21, für die die Beratungen laufen, habe das Ministerium eine Erhöhung der Mittel für die Krankenhausförderung von jetzt 48,8 Millionen Euro auf 71,5 Millionen Euro in 2020 und 104,5 Millionen Euro in 2021 beantragt.