LKH Rohrbach führt Codewort zum Schutz der Privatsphäre von Patienten ein
ROHRBACH-BERG. Viele kennen die Situation: Wird ein Angehöriger stationär im Krankenhaus behandelt, möchte man wissen wie es ihm oder ihr geht. Um die Privatsphäre noch stärker zu schützen, gibt es am LKH Rohrbach nun eine neue Regelung mit Codewort.
Ärzte sind zum Schutz ihrer Patienten an eine Verschwiegenheitspflicht gebunden. Nur wenn der Patient damit einverstanden ist, dürfen sie mit Angehörigen über deren Gesundheitszustand sprechen. Bei der Aufnahme ins Krankenhaus bestimmten Patienten auch selbst, ob an der Rezeption Auskunft über ihren Aufenthalt gegeben werden darf oder nicht.
Die Regel mit dem Codewort ist einfach: Wenn der Patient über die Weitergabe von Informationen an Angehörige einverstanden ist, dürfen sie dies auch tun - vorausgesetzt, der Angehörige nennt ein festgelegtes Codewort. Auch bei einer telefonischen Auskunft ist das Codewort erforderlich.
Spezielle Situationen
Ein persönliches Gespräch mit dem Arzt ist aus Zeitgründen nicht immer sofort möglich. „Wir bitten dafür um Verständnis“, sagt Pflegedirektorin Christa Kneidinger. In diesem Fall wird mit dem Stationssekretariat oder dem Pflegepersonal ein Telefonat mit dem Arzt vereinbart. Wenn ein Patient nicht ansprechbar ist und die Vereinbarung eines Codewortes nicht möglich ist, entscheiden die behandelnden Ärzte je nach Sitauation. Christa Kneidinger: „Dies gilt auch, wenn das Denkvermögen eingeschränkt ist, wie beispielsweise bei Personen mit Demenz.“
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