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Lohmann fordert Reform des DRG-Systems

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Lohmann fordert Reform des DRG-Systems
Heinz Lohmann © Regina Sablotny

Der Gesundheitsunternehmer Heinz Lohmann plädiert für eine umfassende Reform des DRG-Systems. Dabei soll auch die Pflege wieder Teil dieses Finanzierungssystems sein, heißt es in einem von ihm verfassten Thesenpapier. Hintergrund ist der kürzlich beschlossene „Pflexit“, also die Ausgliederung der Pflege aus den Fallpauschalen. Eine Separierung der Pflege sei aber nicht zielführend, so Lohmann, da so der Anreiz, die Behandlungsabläufe auf die Interessen der Patienten auszurichten, konterkariert werde.

Stattdessen sollte die DRG-Methodik um weitere Bewertungselemente ergänzt werden. „Insbesondere ist das Patientenwohl, die Pflege- und Servicequalität und das Innovationsvermögen auch für Investitionen zu berücksichtigen.“ Ein so genanntes „DRG plus“ soll dann als „patientenzentrierte Krankenhausfinanzierung mit klarem Qualitätsbezug unter Integration der Pflegeleistungen gestaltet“ sein. Die Fallpauschalen sollen mittelfristig auch auf den ambulanten Sektor ausgeweitet werden.  

Pflege gehört ins Team: DRG plus - Modernisierung des Fallpauschalensystems jetzt!

Thesen für eine patientenzentrierte Krankenhausfinanzierung durch Weiterentwicklung des Entgeltsystems mit klarem Qualitäts- und Leistungsbezug unter Integration der Pflegeleistungen

Von Professor Heinz Lohmann

1. Die Pflege ist in aller Munde. Das ist gut so. Die öffentliche Diskussion hat die Politik inzwischen voll erreicht. Und die sieht sich veranlasst, direkt regulatorisch einzugreifen. Das geschieht nach dem Motto: „Viel Geld hilft viel“.

2. Mit der Bereitstellung von mehr Geld sind die Probleme der Pflege aber nicht umfassend und nachhaltig lösbar. Vielmehr sind innovative Lösungen vonnöten, die die Pflegenden von berufsfremden Aufgaben, etwa in der Logistik und der Dokumentation, befreien, damit sie ihre Arbeitskraft für die Betreuung der Patienten konzentriert einsetzen können. Die Chancen der Digitalisierung müssen hierbei umfassend genutzt werden.

3. Auch die aktuelle Sofortmaßnahme, die Pflege aus der geltenden Leistungsorientierung der Krankenhausfinanzierung herauszulösen und für sie die Selbstkostendeckung wieder anzuwenden, ist nicht sachgerecht, weil hierdurch der Anreiz, die Behandlungsabläufe auf die Interessen der Patienten auszurichten, konterkariert wird. Zudem gehört die Pflege auf jeden Fall in das Team der diagnostisch und therapeutisch tätigen Mitarbeiter in den Kliniken. Eine Separierung der Pflege ist nicht zielführend.

4. Das Selbstkostendeckungsprinzip, das 1972 durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt wurde, hat sich schon damals schnell als fehlsteuernd erwiesen. Beginnend bereits ab Mitte der 70er Jahre hat die Politik mit einer Vielzahl von Spargesetzen versucht, den Fehlanreizen gegenzusteuern.

5. Im Selbstkostendeckungsprinzip werden die Krankenhäuser alimentiert. Die Patienten können mit ihren Auswahlentscheidungen keinen steuernden Einfluss auf die Leistungserbringung der Behandlung erwirken. Dieser Grund und die zunehmend ausufernden Kosten haben in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre dazu geführt, Ideen zu einem leistungsorientierten Entgeltsystem zu entwickeln. Das Prinzip lautete, „Geld folgt der Leistung“ und sollte damit die Patientenpräferenz stärken.

6. Die überkommene Krankenhausfinanzierung einschließlich der in den 1990er Jahren in Deutschland entwickelten Fallpauschalen für ausgewählte medizinische Leistungen wurde 2003 durch ein umfassendes G-DRG-System abgelöst. Die damit beabsichtigten Ziele, die Verkürzung der Verweildauern sowie eine verbessere Produktivität, wurden erreicht. Öffentlich beklagt wurden in der Folge die Fallzahlausweitung und der Kostendruck, der sich insbesondere in der Pflege belastend ausgewirkt hat.

7. Deshalb muss das Krankenhausfinanzierungssystem jetzt dringend weiter entwickelt und zusätzlich zur bisherigen DRG-Methodik um weitere Bewertungselemente ergänzt werden. Insbesondere ist das Patientenwohl, die Pflege- und Servicequalität und das Innovationsvermögen auch für Investitionen zu berücksichtigen.

8. DRG plus wird künftig als patientenzentrierte Krankenhausfinanzierung mit klarem Qualitätsbezug unter Integration der Pflegeleistungen gestaltet. Das Patientenwohl bestimmt dabei die Finanzierungssystematik entscheidend mit.

9. DRG plus ist auf mittlere Sicht auf die ambulante Patientenbehandlung auszuweiten, um zudem die Fehlanreize aus den bisher getrennten Finanzierungssystemen für die stationäre und ambulante Medizin zu überwinden.

Autor

 Florian Albert

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