Inhalt
10.09.2021
Start des Annahmeverfahrens der Bestätigungen der Jahresabschlussprüfer gem. § 6a Abs. 3 Satz 4 KHEntgG im Rahmen der Vereinbarung eines Pflegebudgets
Ab sofort steht Ihnen das InEK-Datenportal für die Übermittlung der Bestätigung des Jahresabschlussprüfers gem. § 6a Abs. 3 Satz 4 KHEntgG zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie zudem auf unserer Internetseite im Bereich Pflegebudget 2020.