Zur zeitliche Anwendbarkeit und zum Vorliegen eines VA bei Aufschlagszahlungen (§ 275c Abs. 3 SGB V)

S 28 KR 1213/22 ER | Sozialgericht , Beschluss vom 25.07.2022 – Kommentar KMH Medizinrecht

In seinem Beschluss vom 25.07.2022 (Az. S 28 KR 1213/22 ER) hat das SG Berlin entschieden, dass die Regelung zur nach § 275c Abs. 3 SGB V erst auf äre anwendbar ist, bei denen das Aufnahmedatum zur stationären Behandlung am oder nach dem 01.01.2022 liegt. Darüber hinaus hat das SG Berlin festgehalten, dass die Übermittlung einer KAIN-Nachricht zum Schlüssel 30 mit der Ausprägung MDK04 per Datenträgeraustausch ein Verwaltungsakt gemäß § 275c Abs. 5 SGB V ist, wenn dort auch bereits die Aufschlagszahlung festgelegt wird. […]

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