Zur zeitliche Anwendbarkeit und zum Vorliegen eines VA bei Aufschlagszahlungen (§ 275c Abs. 3 SGB V)
S 28 KR 1213/22 ER | Sozialgericht berlin, Beschluss vom 25.07.2022 – Kommentar KMH Medizinrecht
In seinem Beschluss vom 25.07.2022 (Az. S 28 KR 1213/22 ER) hat das SG Berlin entschieden, dass die Regelung zur aufschlagszahlung nach § 275c Abs. 3 SGB V erst auf stationäre behandlungsfälle anwendbar ist, bei denen das Aufnahmedatum zur stationären Behandlung am oder nach dem 01.01.2022 liegt. Darüber hinaus hat das SG Berlin festgehalten, dass die Übermittlung einer KAIN-Nachricht zum Schlüssel 30 mit der Ausprägung MDK04 per Datenträgeraustausch ein Verwaltungsakt gemäß § 275c Abs. 5 SGB V ist, wenn dort auch bereits die Aufschlagszahlung festgelegt wird. […]