Zur Verpflichtung der Teilnahme eines Krankenhauses am Verfahren zur Kalkulation der Krankenhausentgelte durch InEK

 13 B 1431/18 | Oberverwaltungsgericht , Entscheidung vom 17.04.2019

Im Wege der einstweiligen Anordnung wird vorläufig zum Erlass eines an die Antragstellerin gerichteten Verpflichtungsbescheides nach § 17b Abs. 3 Sätze 4 und 5 KHG, längstens aber bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens 13 A 3354/18 (VG 7 K 5224/17) festgestellt, dass das nicht verpflichtet ist, Kalkulationsdaten gemäß der „Vereinbarung gemäß § 17b Absatz 3 Satz 6 KHG zur Erhöhung der der Kalkulation“ vom 2. September ans InEK zu liefern. […]

Quelle: Rechtsprechungsdatenbank NRWE

 

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