Zur Verjährung der Aufwandspauschale

S 28 KR 1751/18 WA | Sozialgericht vom 10.03.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Die gerichtlichen Verfahren um die Zahlung der Aufwandspauschale kommen nicht zum Ende. Aktuell beschäftigen sich die Sozialgerichte mit der Verjährung des Anspruches auf Zahlung einer Aufwandspauschale.

In einer aktuellen Entscheidung des SG Berlin vom 10.03.2021 (– S 28 KR 1751/18 WA –) vertrat das Gericht die Auffassung, dass eine Aufwandspauschale aus einem Prüfverfahren aus dem Jahr 2012 auch im Jahr noch nicht verjährt gewesen sein soll, weil die Krankenkasse dem klagenden das Ergebnis des Prüfverfahrens nicht mitgeteilt und das Prüfverfahren auch nie beendet habe. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

Das könnte Dich auch interessieren …