Zur Frage, ob der Versorgungsauftrag eines bayerischen Krankenhauses im Jahr 2011 die Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP) umfasst
b 1 kr 17/18 r | Bundessozialgericht, terminvorschau vom 04.04.2019
Bezogen auf den Krankenhausplan des Freistaates bayern 2011 umfasst die chirurgie auch die Unfallchirurgie. Der versorgungsauftrag „Unfallchirurgie“ umfasst die Versorgung von Versicherten mit einer knie-tep. Die Auslegung des Begriffs „Unfallchirurgie“ anhand der WBO 2011 ergibt, dass die Implantation von Knie-TEP zum Tätigkeitsfeld der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie zählt. Zur Prognose bei mindestmengenrelevanten Leistungen.
Die Krankenkasse rügt mit ihrer Revision eine Verletzung von § 39, § 108, § 109 SGB V und § 8 Abs 1 S 4 Nr 1 KHEntgG. Eine Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht wird am 09.04.2019 erwartet.
Quelle: Bundessozialgericht