Zur Frage, ob der Versorgungsauftrag eines bayerischen Krankenhauses im Jahr 2011 die Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP) umfasst

| Bundessozialgericht, vom 04.04.

Bezogen auf den Krankenhausplan des Freistaates 2011 umfasst die auch die Unfallchirurgie. Der „Unfallchirurgie“ umfasst die Versorgung von Versicherten mit einer . Die Auslegung des Begriffs „Unfallchirurgie“ anhand der WBO 2011 ergibt, dass die Implantation von Knie-TEP zum Tätigkeitsfeld der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie zählt. Zur Prognose bei mindestmengenrelevanten Leistungen.

Die Krankenkasse rügt mit ihrer Revision eine Verletzung von § 39, § 108, § 109 SGB V und § 8 Abs 1 S 4 Nr 1 KHEntgG. Eine Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht wird am 09.04.2019 erwartet.

Quelle: Bundessozialgericht

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