Zur Frage der zulässigen rückwirkenden Anwendung von OPS-Auslegungen des BSG

L 5 KR 537/17 | Landessozialgericht -Westfalen, Urteil vom 22.02. – Kommentar Dr. Halbe Rechtsanwälte

Das Urteil verdeutlicht einmal mehr die Risiken, die sich aus der des BSG im Bereich der Krankenhausabrechnung für die ergeben […] Die Frage, ob eine einschränkende höchstrichterliche Auslegung eines -Kodes durch das BSG seitens der auch rückwirkend auf Fälle aus der Vergangenheit angewendet werden kann, wurde zu Gunsten der beantwortet. […]

Quelle: DR. HALBE RECHTSANWÄLTE

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