Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für Privatgutachten

11 W 1457/20 | , Beschluss vom 15.10. – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Insbesondere in Arzthaftungsverfahren stellt sich immer wieder die Frage, ob die Kosten für die Einholung von Privatgutachten im Rahmen der Kostenfestsetzung zu berücksichtigen sind. Diese Frage stellt sich nicht nur für die klagende Patientenseite, sondern gerade in komplexen Verfahren auch für die Arzt- und Krankenhausseite.

Das OLG München hat dazu die wesentlichen Grundsätze in einem Beschluss vom 15.10.2020 (– 11 W 1457/20 -) noch einmal dargestellt. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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