Zur Berechnung der höchstens halbstündigen Transportentfernung zu einem Kooperationspartner im OPS-Kode 8-98b Andere neurologische Komplexbehandlung (Version 2014)

und B 1 KR 39/17 R |  halbstündige Transportentfernung Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr 

Für die Berechnung der höchstens halbstündigen Transportentfernung zu einem Kooperationspartner im OPS-Kode 8-98b (Version 2014) ist auf den Zeitraum zwischen der Entscheidung, ein Transportmittel anzufordern, und die Übergabe des Patienten an die behandelnde Einheit des Kooperationspartner abzustellen.  […]

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Quelle: Medizinrecht RA F.W Mohr


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