Zur Auslegung von Strukturmerkmalen des OPS 8-98f Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung

S 34 KR 576/16 | Sozialgericht Osnabrück, vom 14.02.2018Das Sozialgericht Osnabrück hat sich mit der weiterhin rechtlich umstrittenen Prüfung von Strukturmerkmalen durch den befasst. Kläger war ein welches bei einem Patienten im Jahr 2015 u.a. eine „Aufwendige intensivmedizinische Komplexbehandlung“ nach dem OPS 8-98f durchführte und abrechnete. Gleichzeitig bestand eine Entgeltvereinbarung mit den Kostenträgern, nach der die Vergütung dieses Komplexkodes zunächst ausgesetzt war und die Nachvergütung vom Ergebnis eines Strukturgutachtens des MDK abhängig gemacht wurde […]

Quelle: Krankenhausrecht-Aktuell


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