Zur Abrechnung der Bestrahlung gutartiger Erkrankungen nach der GOÄ

2 C 2152/18, 1 C 1310/18 | Böblingen – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Von einer Vielzahl von privaten Krankenversicherungen wird immer noch die von Bestrahlungen von gutartigen Erkrankungen mit einem Linearbeschleuniger ausschließlich mit den GOÄ-Ziffern 5810 ff. vergütet, obwohl die Bestrahlungen deutlich aufwendiger sind als mit den Orthovolt-Geräten und sich nicht wesentlich von der Bestrahlung bösartiger Erkrankungen unterscheiden. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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