Leitsätze:
  1. Zur Frage, ob der Versorgungsauftrag eines bayerischen Krankenhauses im Jahr 2011 die Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP) umfasste. (Rn. 1)
  2. Bezogen auf den des Freistaates Bayern 2011 umfasst die Chirurgie auch die Unfallchirurgie. (Rn. 39)
  3. Der Versorgungsauftrag „Unfallchirurgie“ umfasst die Versorgung von Versicherten mit einer Knie-TEP. (Rn. 40)
  4. Die Auslegung des Begriffs „Unfallchirurgie“ anhand der 2011 ergibt, dass die Implantation von Knie-TEP zum Tätigkeitsfeld der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie zählt. (Rn. 43)
  5. Zur bei mindestmengenrelevanten Leistungen. (Rn. 47)

Quelle: Bayern.Recht


Siehe auch:

Der Versorgungsauftrag eines Krankenhauses mit „Versorgungstufe I“ für die Fachrichtung Chirurgie erfasse die Implantation von Knie-TEP bei Gonarthrosen