Zum Verbot von Pauschalabrechnungen in Privatkliniken

3 O 231/19 |   Köln, vom 15.02.2022 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Es hält sich in der Praxis nach wie vor die Rechtsansicht, dass jede für medizinische Leistungen nicht an die GOÄ gebunden sei, insbesondere nicht, wenn sie in der einer GmbH organisiert sei und dass daher auch eine Pauschalabrechnung zulässig sei.

In einer aktuellen Entscheidung des LG Köln (Urteil vom 15.02.2022 – 3 O 231/19 –) mussten die einer privaten Klinik, die Liposuktionen vornahm, herausfinden, dass auch für von ihnen die betriebene GmbH die Vorschriften der GOÄ gelten. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

Das könnte Dich auch interessieren …