Zum Verbot von Pauschalabrechnungen in Privatkliniken
3 O 231/19 | landgericht Köln, urteil vom 15.02.2022 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk
Es hält sich in der Praxis nach wie vor die Rechtsansicht, dass jede privatklinik für medizinische Leistungen nicht an die GOÄ gebunden sei, insbesondere nicht, wenn sie in der rechtsform einer GmbH organisiert sei und dass daher auch eine Pauschalabrechnung zulässig sei.
In einer aktuellen Entscheidung des LG Köln (Urteil vom 15.02.2022 – 3 O 231/19 –) mussten die Ärzte einer privaten Klinik, die Liposuktionen vornahm, herausfinden, dass auch für von ihnen die betriebene GmbH die Vorschriften der GOÄ gelten. […]
Quelle: Medizinrecht Saarland