Zum Anspruch auf vertragsärztliche Versorgung mit einer Kapselendoskopie einschließlich Probekapsel als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode (hier verneint)

L 5 KR 323/19 | LSG Baden-Württemberg, vom 10.04.2021

Bei einer Kapselendoskopie handelt es sich um ein bildgebendes Verfahren zur Darstellung der Schleimhaut des Verdauungstrakts mit Hilfe einer verschluckbaren Kamera. Um die Gefahr einer Kapselretention zu minimieren, kann mithilfe einer Probekapsel, die sich nach 30 Stunden vollständig auflöst, vorab die Durchgängigkeit des Darms erfasst werden.

Nach Nr. 16 § 1 der Richtlinie besteht die für eine Kapselendoskopie des Dünndarms bei obskurer gastrointestinaler Blutung, wenn zusätzlich folgende Kriterien erfüllt sind:

  • eine persistierende oder rezidivierende Eisenmangelanämie, wenn nachvollziehbar keine andere Ursache als ein enteraler Blutverlust in Frage kommt oder
  • der Nachweis von sichtbarem oder okkultem Blut im Stuhl bei gleichzeitiger Hb-Konzentration unterhalb des Normbereichs
  • und jeweils vorausgegangener endoskopischer Untersuchung von Speiseröhre, Magen, Duodenum, Dickdarm sowie des Analkanals und nach Möglichkeit des terminalen Ileums ohne Nachweis einer Blutungsquelle.

Beim Kläger liegt diese in der Richtlinie genannte Indikation, die eine Durchführung einer Kapselendoskopie als vertragsärztliche Leistung zu Lasten der gesetzlichen zulässt, nicht vor. […]

Quelle: Landesrechtsprechung Baden-Württemberg

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