Widerlegung der Mindestmengenprognose durch die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen

| , vom 25.03.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Das auf ein faires Verfahren verlangt in besonderer Weise, dass dem Krankenhausträger vor der Widerlegung seiner Gelegenheit gegeben wird, erkennbar unvollständige oder unplausible Angaben zu konkretisieren oder zu ergänzen. […]

Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

 

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