Wer ohne sachlichen Grund in ein anderes Krankenhaus verlegt, macht sich schadensersatzpflichtig
B 1 KR 4/22 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 07.03.2023 – Kommentar bdo Legal
Wird ein Krankenhauspatient zur weiteren Behandlung in ein anderes krankenhaus verlegt, so verursacht dies nicht selten mehrkosten, was gerne zu Streitigkeiten mit den Kostenträgern führt. Das landessozialgericht nrw hatte dazu im vergangenen Jahr entschieden, dass in einem solchen Fall ein Schadensersatzanspruch der krankenkasse bestehen kann, nämlich dann, wenn das Krankenhaus den Patienten ausweislich des Versorgungsauftrags hätte weiterbehandeln müssen (LSG NRW, Urteil vom 19.01.2022, Az. L 10 KR 142/20). In diese Richtung geht auch ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 07.03.2023 (Az. B 1 KR 4/22 R), von dem bislang allerdings nur der terminbericht vorliegt. […]