Wann Grundsatz „ambulant vor stationär“ nicht gilt

B 1 KR 26/17 R | , vom 19.06.2018 – Kommentar Rechtsanwalt Philip Christmann

Die bzw. ärztliche Einweisung ist keine formale Voraussetzung des Anspruchs eines Krankenhauses gegen die Krankenkasse auf Zahlung der Behandlungskosten. Maßgeblich ist allein, ob die Patienten der bedurften. Eine strenge Einhaltung des Grundsatzes „ vor är“ riefe Versorgungsmängel hervor und setzte die Krankenhäuser bei der Aufnahmeprüfung unzumutbaren Haftungsrisiken aus […]

Quelle: Rechtsanwalt Philip Christmann

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