Wahlleistungsvereinbarung und Kooperationsvertrag – abrechenbare Wahlleistungen oder nicht?
8 U 140/17 | OLG Düsseldor, Urteil vom 12.09.2019 – Kommentar BDO Legal
Wenn von einem liquidationsberechtigten wahlarzt Leistungen externer leistungserbringer veranlasst werden, kommt häufig Streit über die Frage auf, ob es sich um allgemeine krankenhausleistungen im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 khentgg handelt oder ob diese als Wahlleistungen gesondert berechenbar sind. Private Krankenversicherer berufen sich bei Vorliegen einer Kooperationsvereinbarung häufig auf die Entscheidung des LG Stade (Beschluss vom 20.05.2015, Az. 4 S 45/14), bei dem eine entsprechende Kooperationsvereinbarung als Grundlage dafür gesehen wurde, dass es sich nicht um eine vom Wahlarzt veranlasste Leistung i.S.d. § 17 Abs. 3 KHEntgG handele, sondern um eine nicht gesondert berechenbare allgemeine krankenhausleistung. Nunmehr stand die abweichende Entscheidung des LG Krefeld (Urteil vom 09.11.2017, Az. 3 O 130/16) in der Berufung beim OLG Düsseldorf zur Entscheidung an. […]
Quelle: BDO Legal