Wahlleistungsvereinbarung mit teilzeitangestellten Wahlärzten

406 C 131/20 | Arbeitsgericht Bielefeld, Entscheidung vom 20.05.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Im Rahmen der Kooperationsmodelle werden mittlerweile in externe Ärzte zur Erbringung spezifischer Operationsleistungen mit geringen Teilzeitdienstverträgen angestellt und gegenüber privatversicherten Patienten auch als Wahlärzte nach § 17 KHEntgG benannt.

Die Kostenträger lehnen solche Konstellationen ab und verneinen einen des Krankenhauses bzw. des liquidationsberechtigten Wahlarztes oft mit Argument, dass der teilzeitangestellte keine „Leistungsfunktion“ im habe und daher auch keine Wahlarztstellung innehaben könne. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

Das könnte Dich auch interessieren …