Wahlleistungsvereinbarung im Rahmen der Notfallbehandlung

4 O 21/18 | Landgericht Bielefeld, Entscheidung vom 14.06. – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Ärztliche sind nach § 17 Abs 1 mit dem Patienten vor schriftlich zu vereinbaren. Der Abschluss einer solchen ist regelmäßig bei privatversicherten Patienten im Rahmen einer Notfallbehandlung nicht möglich. In der wird die Wahlleistungsvereinbarung daher oft von vollmachtlosen Mitarbeitern des Krankenhauses unterzeichnet, die der Patient dann nachträglich nach entsprechender Aufklärung genehmigt. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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