Vollstationäre Abrechnung zur Augenhintergrunduntersuchung bei einem 2-jährigen Kind gerechtfertigt

 L 11 KR 1930/16 | Landessozialgericht vom 16.1.2018 – Quaas & Partner

Das LSG Baden-Württemberg hat die Auffassung der von uns vertretenen Hochschulklinik bestätigt, dass die Aufnahme eines 2-jährigen Kindes um 7 Uhr in der Augenklinik mit nachfolgender Augenhintergrunduntersuchung (Funduskopie) in Vollnarkose und Entlassung an demselben Tag um 17 Uhr als vollstationäre zu qualifizieren ist, so dass das Krankenhaus zu Recht die hierfür einschlägige  abgerechnet hat. […]

Quelle: Quaas & Partner


Siehe auch:

Inanspruchnahme von besonderen Mittel des Krankenhauses begründet vollstationäre Abrechnung auch bei Entlassung am gleichen Tag

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