Verwaltungsgericht ersetzt Einvernehmen der Krankenkassen bei Fördermittelantrag – Eilentscheidung stärkt Rechtsschutz im Krankenhausstrukturfonds

3 B 178/24 MD | Verwaltungsgericht Magdeburg, Beschluss vom 08.12.2025 – Kommentar PPP Rechtsanwälte

In einem Eilverfahren im Fördermittelrecht hat das Verwaltungsgericht Magdeburg entschieden, dass das fehlende Einvernehmen der Krankenkassenverbände bei einem Antrag auf Schließungsförderung aus dem Krankenhausstrukturfonds gerichtlich ersetzt werden kann. Das geht aus einem von PPP Rechtsanwälte geführten Verfahren hervor.

Hintergrund war ein Fördermittelantrag eines Bundeslandes gegenüber dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), der einer Ausschlussfrist bis Ende 2025 unterlag. Voraussetzung für die Antragstellung ist nach den Regelungen des Krankenhausstrukturfonds grundsätzlich das Einvernehmen der Krankenkassenverbände. Dieses lag im konkreten Fall nicht vor.

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