Vertragsarztrecht: Voraussetzungen für Belegarztanerkennung

L 12 KA 10/19 | , Urteil vom 22.01.2020

Bei der Entscheidung über eine Belegarztanerkennung ist bei der Prüfung der Voraussetzung der ausreichenden Nähe des Arztes zum i.S.v. § 39 Abs. 5 Nr. 3 BMV-Ä neben der Erreichbarkeit innerhalb von ca. 30 Minuten auch das Vorliegen einer für die Belegarzttätigkeit relevanten Kooperationsform mit anderen Ärzten zu berücksichtigen.

Quelle: Bayern.Recht

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