Vertragsärztliche Versorgung: Behandlungsdokumentation ist auch bei der eingeschränkten Einzelfallprüfung maßgeblich

S 87 KA 77/18 | Sozialgericht , Entscheidung am 09.01. – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Vereinzelt wird im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach §§ 106 ff. SGB V für die sog. eingeschränkte Einzelfallprüfung von den Prüfgremien die Ansicht vertreten, dass bei Durchführung des Prüfverfahrens ausschließlich die im Rahmen der Abrechnung angegebenen Diagnosen zu prüfen sind und eine weitergehende Prüfung der nicht erforderlich ist. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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