Verjährung des Anspruchs auf Zahlung der Aufwandspauschale
S 47 KR 1165/14 | Sozialgericht düsseldorf, Urteil vom 25.02.2019
L 1 KR 508/14 | Landessozialgericht nordrhein-westfalen, Entscheidung vom 08.12.2016 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner
In einem von uns geführten Verfahren auf Zahlung einer Aufwandspauschale hatte sich die Krankenkasse auf verjährung berufen. Maßgeblich hierfür ist die Frage, wann der Anspruch auf Zahlung der Aufwandspauschale erstmals entsteht. Das Sozialgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 25.02.2019, dass der Anspruch erst in dem Zeitpunkt entsteht, in dem feststeht, dass die Prüfung des mdk nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages führt. Dies ist allerdings nicht bereits mit Erstattung des die Abrechnung bestätigenden MDK-Gutachtens der Fall. […]
Quelle: Anwaltskanzlei Quaas & Partner