Vergütungsrückforderung von Honorarkräften

Im Sommer hat das () eine grundsätzliche Entscheidung zum Verhältnis zwischen Unternehmen und dort nur vermeintlich selbstständig tätigen Honorarkräften getroffen. Das ist nach hiesiger Einschätzung in der „Krankenhauswelt“ trotz seiner mutmaßlich herausragenden Bedeutung noch nicht hinreichend wahrgenommen worden. […]

Quelle: Quaas & Partner

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