Vergütungsanspruch bei Notfallbehandlung – Kein „Freibrief“ für die Abrechnung von stationären Leistungen

B 1 KR 13/19 R | , , vom 19.11.2019

Die Entscheidung ist folgerichtig und zu begrüßen. Sie stellt aber keinen „Freibrief“ für die Abrechnung von ären Leistungen für auf einen Reha-Platz wartende Patienten dar. Praktische Bedeutung dürfte die Entscheidung ohnehin nur in solchen – durchaus praxisrelevanten – Fällen entfalten, in denen Patienten, die auf einen Reha-Platz warten, die obere Grenzverweildauer überschreiten. […]

Quelle: Endera Gruppe

Das könnte Dich auch interessieren …