Vergütungsanspruch bei Notfallbehandlung – Kein „Freibrief“ für die Abrechnung von stationären Leistungen

| , Urteil, vom 19.11.

Die Entscheidung ist folgerichtig und zu begrüßen. Sie stellt aber keinen „Freibrief“ für die Abrechnung von ären Leistungen für auf einen Reha-Platz wartende dar. Praktische Bedeutung dürfte die Entscheidung ohnehin nur in solchen – durchaus praxisrelevanten – Fällen entfalten, in denen Patienten, die auf einen Reha-Platz warten, die obere Grenzverweildauer überschreiten. […]

Quelle: Endera Gruppe

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