Vergütung des ZE147.01 bei Gabe von Apherese-Thrombozytenkonzentraten anstatt der Gabe von Pool-Thrombozytenkonzentrat​ bei Säuglingen nach operativer Totalkorrektur eines Herzfehlers​

S 13 KR 75/17 |  Aachen, vom 26.06. rechtskräftig

[…] Fallgestaltungen, bei denen eine Gabe von Apherese-Thrombozytenkonzentraten anstatt der Gabe von Pool-Thrombozytenkonzentrat absolut indiziert und notwendig ist, ergeben sich bei bestimmten Fällen von Immunschwäche, im Hämato-Onkologischen Bereich und bei Neugeborenen und kleinen Säuglingen, bei denen die Volumenbelastung mit Stabilisationslösung, wie sie in Thrombozytenkonzentraten mit Anteilen von ca. 70 Volumenprozent verwendet werden, nicht tolerierbar sind.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Fallgestaltung, bei der infolge des Körpergewichtes des behandelnden Kindes des daraus resultierenden Blutvolumens sowie der Tatsache, dass eine an der Herz-Lungen-Maschine stattgefunden hatte, bei der im Anschluss an die Operation eine Thrombozytengabe erfolgte und aufgrund der Gesamtkonstellation der höhere Plasmaanteil im Apherese- gegenüber dem Pool-TK einen therapeutischen Effekt hat. Im vorliegenden Fall wäre aus oben genannten Gründen die Gabe von Pool-Thrombozytenkonzentrat nicht ausreichend und hinreichend geeignet gewesen und wäre nur im Notfall mangelnder Verfügbarkeit eines Apherese-Thrombozytenkonzentrates anzuwenden gewesen. Die Notwendigkeit der Verabreichung des Apherese-Thrombozytenkonzentrates ergibt sich aus der Operation mit der Herz-Lungen-Maschine. […]

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit

Das könnte Dich auch interessieren …