Vergütung bei unwirtschaftlicher Gestaltung erforderlicher Krankenhausbehandlung

| , vom 26.04.2022 – Kommentar beck-online.de

Wenn die durch­ge­führ­te voll­sta­tio­nä­re Be­hand­lung me­di­­nisch nicht er­for­der­lich war, weil von Be­ginn an eine teil­sta­tio­nä­re Be­hand­lung aus­ge­reicht hätte, kann diese nach den Grund­sät­zen des fik­ti­ven wirt­schaft­li­chen Al­ter­na­tiverhal­tens nach einem Ur­teil des ver­gü­tungs­fä­hig sein. Ent­schei­dend ist, dass beide Be­hand­lungs­mög­lich­kei­ten in dem kon­kre­ten Be­hand­lungs­fall zur Er­rei­chung des Be­hand­lungs­ziels glei­cher­ma­ßen ge­eig­net bzw. zweck­mä­ßig waren. […]

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