Vereinbarkeit von § 4 Abs. 2a Satz 8 KHEntgG a.F. (Geltung des für das Jahr 2013 ermittelten Mehrleistungsabschlags auch für das Jahr 2015) mit der Verfassung

3 C 4/19 | Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 14.04.2021

Die Verlängerung der Geltungsdauer des Mehrleistungsabschlags nach § 4 Abs. 2a Satz 8 i.d.F. des Ersten Pflegestärkungsgesetzes vom 17. Dezember 2014 ist verfassungsgemäß. Die Regelung ist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar. Sie verstößt auch nicht gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot. […]

Quelle: Rechtsprechung im Internet

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