Verantwortlichkeit einer Klinikleitung für spätere Tötungsdelikte ihres vormaligen Krankenpflegers in anderem Klinikum bei Nichterwähnung von Verdachtsmomenten in Arbeitszeugnis

1 Ws 190/21 | OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.07.2021, 1 Ws 190/21

Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit einer für spätere Tötungsdelikte ihres vormaligen Krankenpflegers in einem anderen Klinikum; insbesondere zum (fehlenden) Pflichtwidrigkeitszusammenhang – im Rahmen einer Garantenstellung aus Ingerenz – zwischen dem Erstellen eines unzutreffenden Arbeitszeugnisses durch Verschweigen von Verdachtsmomenten und den nachfolgend begangenen Tötungen des insoweit tatverdächtigen Mitarbeiters. […]

Quelle: Rechtsprechung Niedersachsen

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