Urteil zum Beginn der Verjährung von Aufwandspauschalen

S 52 KR 322/17 | Hildesheim vom 11.02.2019 – Kommentar PPP-Rechtsanwälte

Die beklagte erhob die Einrede der und stellte für die Entstehung des Anspruchs auf den Behandlungszeitpunkt ab. Dementgegen hat das Sozialgericht festgestellt, dass der Anspruch auf Zahlung der AWP an dem Tag entsteht, an dem der die Abrechnungsprüfung abschließt. Diese Auffassung ist unseres Erachtens rechtlich unzutreffend und überzeugt auch in der Begründung des Sozialgerichts nicht. Zu einer rechtssicheren Klärung der Frage des Verjährungsbeginns trägt die Entscheidung nicht bei, da sie weitere Unklarheiten nach sich zieht und möglicherweise auch von der des BSG abweicht. […]

Quelle: PPP-Rechtasanwälte

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