Urteil zu Intensivmedizin: Vergütungsregeln gelten „streng nach Wortlaut“

S 47 KR 1598/13 | Sozialgericht , Urteil vom 02.07. – ÄrzteZeitung

Kliniken dürfen die intensivmedizinische nur abrechnen, wenn alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählt auch die ständige Anwesenheit eines Arztes auf der . […]

Quelle: ÄrzteZeitung


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