Unterlassungsanspruch gegen Aussagen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen in Gutachten

Reutlingen, VOELKER & Partner Rechtsanwälte

Nach einem aktuellen Beschluss des Sozialgerichts Reutlingen, welches von VOELKER erstritten wurde, kann gegen falsche Tatsachenbehauptungen in oder gutachterlichen Stellungnahmen des im Wege einer Unterlassungsklage vorgegangen werden.Das Sozialgericht hat in einem kürzlich ergangenen Beschluss die Erfolgsaussichten eines Unterlassungsanspruchs gegen falsche Tatsachenbehauptungen in einer von einem des MDK verfassten gutachterlichen bejaht. […]

Quelle: Voelker & Partner Rechtsanwälte

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