Universitätsklinikum Essen darf vorläufig weiter Herztransplantationen durchführen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sieht erhebliche Mängel in der Versorgungsentscheidung

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass das Universitätsklinikum Essen (UKE) vorläufig weiterhin Herztransplantationen durchführen darf. Die Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf, das UKE ab dem 1. April 2025 auf kombinierte Herz-Lungen-Transplantationen zu beschränken, sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig.

Zentrale Gründe für die Entscheidung (Az. 18 L 178/25):

  • Fehlende Berücksichtigung von Forschung und Lehre:
    Das UKE ist ein führendes Zentrum für Herztransplantationen und betreibt international anerkannte Forschung, die bei der Versorgungsentscheidung nicht ausreichend berücksichtigt wurde.
  • Unzureichende Informationen für das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW):
    Die Bezirksregierung hat das Einvernehmen des MKW eingeholt, dem Ministerium jedoch offenbar nicht alle relevanten Informationen über die Kooperationsbedingungen des UKE mit anderen Transplantationszentren vorgelegt.
  • Innovative Verfahren und Versorgungsziele missachtet:
    Das UKE ist das einzige Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen, das Maschinenperfusion für Spenderorgane einsetzt – eine Technik, die die Zahl transplantierbarer Herzen erhöhen könnte. Dies widerspricht der Zielsetzung des Krankenhausplans 2022, der eine Steigerung der Transplantationszahlen und eine Verkürzung der Wartezeiten anstrebt.

Da die Auswahlentscheidung der Bezirksregierung erhebliche Mängel aufweist, darf das UKE bis zur Entscheidung über die Klage (18 K 6473/24) weiterhin Herztransplantationen im bisherigen Umfang durchführen. Der Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig – die Bezirksregierung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einlegen.

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