Unbeschränkte Beweislast der Krankenhäuser für korrekte Abrechnung?

S 41 KR 924/19, S 41 KR 923/19 | Saarland, Entscheidungen vom 01.12.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Das Sozialgericht Saarland hat nun im mehreren Entscheidungen vom 01.12.2021 (- S 41 KR 924/19 – und – S 41 KR 923/19 – nicht rechtskräftig) ein Krankenhaus zur der verpflichtet, weil das Krankenhaus sich im Rahmen der sachlich-rechnerischen Richtigkeitsprüfung nicht auf etwaige Ausschlussfristen berufen könne, sondern allein die damals noch geltende vierjährige Verjährungsfrist einschlägig sei. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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