Umstrukturierung der Abteilung ist als Kündigungsgrund für einen Chefarzt allein nicht ausreichend
6 Sa 379/19 | landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.06.2020 – Kommentar KMH medizinrecht
Das LAG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 16.06.2020 (Az. 6 Sa 379/19) festgestellt, dass eine kündigung eines Chefarztes auch unwirksam sein kann, wenn diese zwar auf die gerichtlich nicht voll überprüfbare unternehmerische Organisationsentscheidung, eine Hierarchieebene abzubauen, gestützt ist, es der Arbeitgeber aber verpasst, konkret darzustellen, inwiefern die bisherige Tätigkeit des Chefarztes für diesen zukünftig entfallen wird. […]
Quelle: KMH Medizinrecht