Umsatzsteuerfreiheit von Privatkliniken

V R 23/20 | , Entscheidung vom 17.11.2022

  • Die Umsatzsteuerfreiheit von Privatkliniken nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F. i.V.m.§ 67 Abs. 2 AO erforderte im Jahr 2006 keine Vorauskalkulation der Selbstkosten (Anschluss an BFH- vom 23.01. – XI R 15/16, BFHE 263, 543).
  • Die durch das 2007 mit Rückwirkung zum 01.01.2003 geänderte Fassung des § 67 Abs. 1 AO ist für das Jahr 2006 verfassungsrechtlich unbedenklich. […]

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