Umsatzsteuerbefreiung von notärztlichen Bereitschaftsdiensten

11 K 186/19 | Niedersächsisches , Urteil vom 23.01.

Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass reine ärztliche Bereitschaftsdienste, welche dadurch gekennzeichnet sind, dass sich ein zur Sicherstellung der notärztlichen Behandlung in einem jederzeit zum Einsatz bereithält, als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen einzustufen sind. […]

Quelle: BDO Legal

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