Treuwidrigkeit der rückwirkenden Änderung der Erstattungspraxis durch Krankenkassen

L 9 KR 462/17 | LSG -, Urteil vom 26.08.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Nach wie vor sind die Sozialgerichte mit massenhaft Klagen von auf von Vergütungen aufgrund der des BSG beschäftigt, welche von der jahrelangen Erstattungspraxis der Krankenkassen abweicht. Gerade die Urteile des BSG zu den Anforderungen der Kodierung von neurologischen oder geriatrischen Komplexpauschalen führt zu Wellen von gerichtlichen Inanspruchnahmen der Krankenhäuser durch die Krankenkassen, obwohl vielleicht die Treuwidrigkeit dieses Verhaltens der Krankenkasse beanstandet worden ist. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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